Das Parlament ist gleichberechtigt mit dem Rat, den jährlichen Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union zu beschließen. Die wichtigste Aufgabe des Haushaltsausschusses besteht darin, den Standpunkt des Parlaments zum jährlichen Haushaltsplan der Europäischen Union vorzubereiten. Seine Zuständigkeit erstreckt sich ebenfalls auf den mehrjährigen Finanzrahmen, mit dem der Rahmen für das jährliche Haushaltsverfahren festgelegt wird.

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