Haushaltskontrolle

Der Ausschuss ist zuständig für:
  1. die Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans der Union und des Europäischen Entwicklungsfonds sowie die vom Parlament zu fassenden Entlastungsbeschlüsse, einschließlich des internen Entlastungsverfahrens und aller anderen Maßnahmen in Ergänzung oder Umsetzung dieser Beschlüsse;
  2. den Abschluss, die Vorlage und die Kontrolle der Konten und Vermögensübersichten der Union, ihrer Organe und aller von ihr finanzierten Einrichtungen, einschließlich der Festlegung der zu übertragenden Mittel und der Festsetzung der Salden;
  3. die Kontrolle der finanziellen Tätigkeiten der EIB;
  4. die Überwachung der Kosteneffizienz der verschiedenen Formen der Gemeinschaftsfinanzierung bei der Umsetzung der Politiken der Union;
  5. die Prüfung von Betrug und Unregelmäßigkeiten bei der Ausführung des Haushaltsplans der Union, Maßnahmen zur Verhütung und Verfolgung derartiger Fälle und den Schutz der finanziellen Interessen der Union im Allgemeinen;
  6. die Beziehungen zum Rechnungshof, die Benennung seiner Mitglieder und die Prüfung seiner Berichte;
  7. die Haushaltsordnung, soweit die Ausführung, die Verwaltung und die Kontrolle des Haushaltsplans betroffen sind.

Haushaltskontrollausschuss (CONT) auf der Webseite des Europäischen Parlaments:
http://www.europarl.europa.eu/activities/committees/homeCom.do?language=DE&body=CONT

Eigenmittelsystem der EU

Am 29. Juni 2011 schlug die Europäische Kommission vor, das derzeitige System zur Finanzierung des EU-Haushalts durch ein neues zu ersetzen, das die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten Möglichkeiten umfassend nutzt. Die Vorschläge umfassen drei wesentliche, sich ergänzende Elemente: eine Vereinfachung hinsichtlich der Beiträge der Mitgliedstaaten, die Einführung neuer Eigenmittel und die Reform der Korrekturmechanismen.

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Zusätzliche Informationen