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Positionspapier Europaklub

zum Kapitel Europapolitik der Koalitionsverhandlungen

Mit und in Europa erfolgreich

  • Österreich ist seit 13 Jahren Vollmitglied der EU. Für Österreich hat die Mitgliedschaft in der EU seit unserem Beitritt eine zentrale Bedeutung. Die in der Union gemeinsam formulierte Politik ist über den Integrationsraum hinaus auch für Österreichs Beziehungen in der Welt bestimmend. Österreich, sein Auftreten und seine aktive und konstruktive Mitwirkung in den EU-Institutionen prägen daher auch das Verhältnis zu Drittstaaten und anderen Weltregionen.
  • Wir sind bei jeder Entscheidung dabei und von allen Entscheidungen direkt oder zumindest indirekt betroffen. Wir sind daher mitverantwortlich und nehmen diese Verantwortung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, der Republik Österreich und der Europäischen Union als Friedens- und Solidaritätsgemeinschaft wahr.
  • Die Bundesregierung bekennt sich uneingeschränkt zum Friedensprojekt Europa und tritt für ein gemeinsames Europa ein, das auf Solidarität der Mitgliedstaaten und der Achtung der Vielfalt ihrer Geschichte, Kultur und Tradition - in Vielfalt geeint - beruht und Freiheit, Frieden, Demokratie und Wohlstand sichert.
  • Zugleich wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene aktiv dafür einsetzen, unseren Kontinent zukunftssicher zu machen - durch gute Bildungssysteme, durch innovative Arbeitsplätze und durch wirtschaftliche und soziale Reformen.
  • Reform und Aufbruch sind kein Selbstzweck. Die Zukunftsfähigkeit der Europäischen Union entscheidet auch über unser Gewicht in der Welt. Europäische Integration ist heute nicht mehr nur ein Werk des Friedens in Europa. Es ist auch ein Erfordernis der Selbstbehauptung der Europäischen Union im Zeitalter der Globalisierung. Ein erfolgreicher Fortgang der europäischen Integration stärkt unsere Chancen, weltweit für unsere Überzeugungen zu werben und unsere Interessen und Werte besser zu vertreten.
  • Es besteht also ein enger Zusammenhang zwischen der globalen Rolle und der inneren Kraft der Europäischen Union. Die Europäische Union muss von den Bürgerinnen und Bürgern als ureigenstes Anliegen verstanden und mitgetragen werden. Die Bundesregierung sieht es als ihre Aufgabe an, zu diesem Zweck für eine aktivere Information der Bürgerinnen und Bürger Sorge zu tragen.

Stabilität, Stärke und Verantwortung als zentrale Prinzipien

  • Die Bundesregierung basiert ihre Mitwirkung in den europäischen Institutionen auf den Prinzipien der Stabilität, der Stärke und der Verantwortung. Österreichs Außen- und Europapolitik baut auch weiterhin auf den bewährten Grundlagen auf und Österreich bleibt wie bisher ein verlässlicher, aktiver und konstruktiver Partner in der Europäischen Union. Unsere Partner in der Europäischen Union und weltweit können uns vertrauen. Österreich arbeitet weiterhin aktiv für eine Europäische Union, die den Bürgern nützt und sie schützt.
  • Österreich wird aus eigenem Interesse und im Bewusstsein der gemeinschaftlichen Mitverantwortung weiterhin initiativ, entschlossen und konstruktiv an der weiteren Integration mitwirken und seine Interessen auch weiterhin auf europäischer Ebene wirksam und selbstbewusst vertreten.
  • Österreich wird in allen zentralen Kernbereichen an der Entwicklung der europäischen Zusammenarbeit, einschließlich der Sicherheits - und Verteidigungspolitik, initiativ und aktiv mitarbeiten.
  • Europa- und Innenpolitik sind untrennbar miteinander verbunden. Die Bundesregierung bekennt sich zu solidarischer Mitverantwortung und wird innerhalb und außerhalb Österreichs, innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, die gemeinsamen Ziele, Beschlüsse und Verpflichtungen, an deren Zustandekommen sie mitgewirkt hat, vertreten und umsetzen.
  • Solidarische Mitwirkung an gemeinsamen Herausforderungen
  • Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass zahlreiche Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft, Z.B. in der Wirtschafts- und Sozialpolitik, der Umweltpolitik, dem Klimaschutz, der Stabilität der Finanzmärkte, der inneren und äußeren Sicherheit, den Fragen der illegalen und legalen Einwanderung oder der Sicherung einer nachhaltigen und von Drittstaaten unabhängigeren Energieversorgung, nur auf europäischer Ebene umfassend und erfolgreich gelöst werden können. Die Bundesregierung wird daher in den EU-Institutionen aktiv und konstruktiv an der Ausarbeitung solcher Lösungen zu unserem Vorteil mitwirken und damit zur dauerhaften Sicherung von Wohlstand, sozialer Gerechtigkeit und Frieden in Europa beitragen.
  • Die Bundesregierung bekennt sich zu einer intensiveren Integration der EU-Staaten im Rahmen der Europäischen Union als Antwort auf die Finanzmarktkrise, die Erreichung der Klimaschutzziele, die wachsende Energieabhängigkeit sowie der Umsetzung der Lissabon- und Sozial-Agenda.
  • Eine vertiefte Integration bietet nach Ansicht der Bundesregierung die besten Voraussetzungen zur Bewältigung der Herausforderungen in den verschiedensten Bereichen. Es gibt daher keine vernünftige Alternative zum Weg der EU-Integration. Gewicht und Einfluss der Mitgliedstaaten hängen dabei wesentlich vom Ausmaß ihrer Integrationsbereitschaft und Verankerung dieser im Bewusstsein der Bevölkerung in allen Bereichen der europäischen Zusammenarbeit ab.

Europa näher zu den Bürgern bringen

  • Es ist eine gemeinsame Verantwortung der Bundesregierung den Mehrwert der österreichischen EU-Mitgliedschaft, die Ziele der EU sowie die gemeinsam beschlossenen Maßnahmen zu kommunizieren, die Bürger pro-aktiv zu informieren, den Dialog mit ihnen zu suchen und neue Beteiligungsformen zu schaffen.
  • Nur eine verstärkte Europa-Information wird zu einem verbesserten Europabewusstsein der Bevölkerung beitragen. Die Bundesregierung wird daher ihre Arbeit im Sinne der Verlässlichkeit und Verantwortung auch den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber aktiv kommunizieren und für eine stärkere Information über die österreichischen Positionen in der Europapolitik und den europäischen Mehrwert der getroffenen Entscheidungen Sorge tragen
  • Die österreichische Bundesregierung macht es sich zur Aufgabe, ihr Verhalten, ihr Handeln und die Gründe dafür den Bürgerinnen und Bürgern in Österreich sowie den Medien gegenüber transparenter darzustellen und in einen Bürger-Dialog einzutreten.
  • Zu den weiteren Anliegen der Bundesregierung zählt dabei, dass auch die Europäische Union durch eine intensivierte Informationspolitik ihre Tätigkeit vermehrt den Bürgern Europas nahe bringt und verständlich macht. Die Bundesregierung wird darauf achten, dass alle EU-Legislativvorschläge einer vorherigen Subsidiaritäts-, Kosten- und Auswirkungsprüfung unterzogen werden.
  • Zur verbesserten Information und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger wird die Bundesregierung unter anderem folgende Projekte verfolgen:
  • Kennzeichnung: Die Schaffung eines Logos zur Kennzeichnung EU-geförderter Projekte in Österreich - Europa sichtbar und erlebbar machen - und die Umsetzung einer vollständigen Kennzeichnungspflicht.
  • EU entdecken: Die Bundesregierung startet eine Initiative "EU entdecken". Hauptzielgruppe sind alle Schulen in Österreich, gefördert werden soll eine umfassende und konstruktiv-kritische Auseinandersetzung mit der Europäischen Union und Österreichs Rolle und Verantwortung in der EU.
  • 9. Mai als Europatag aktiv gestalten: Die Bundesregierung wird den Europatag am 9. Mai offiziell - angelehnt an die Aktivitäten zum Nationalfeiertag - begehen und Begegnungen der Bevölkerung mit den EU-Initiativen in Österreich schaffen. Die Bundesregierung hält am 9. Mai einen Sonderministerrat zu aktuellen europäischen Themen ab.
  • Besuch der EU-Institutionen fördern: Es ist das Ziel der Bundesregierung, dass alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit des Kennenlernens der EU-Institutionen erhalten. Zu diesem Zweck wird ein Förderprogramm erarbeitet, das noch im Schuljahr 2008/2009 wirksam werden sollte.
  • Einladung an alle ÖsterreicherInnen in den EU-Institutionen: Die Bundesregierung lädt alle in den EU-Institutionen und -organisationen tätigen ÖsterreicherInnen ein, ihre Aufgaben, Erfahrungen in ihrer österreichischen Heimatgemeinde, ihrer ehemaligen Schule oder Universität mitzuteilen und zur Diskussion zu stellen. Ein Modell für die organisatorische Abwicklung und die Abgeltung entstandener Kosten ist zu erarbeiten.
  • Umfassende Medieninformation zu im Rat gefassten EU-Beschlüssen: Die Bundesregierung wird die österreichischen Medien regelmäßig und auch in Österreich selbst über aktuelle Beschlüsse des EU-Ministerrates informieren. Die Bundesregierung wird zu diesem Zweck auch das regelmäßige Pressefoyer nach dem Ministerrat nutzen.
  • Umfassende Information des Parlaments: Die Bundesregierung verpflichtet sich, das Plenum des Nationalrats und Bundesrates über ihre Legislativtätigkeit in den Formationen des EU¬ Ministerrates verstärkt zu informieren und dem Parlamentspräsidium die Einführung einer regelmäßigen EU-Fragestunde vorzuschlagen.
  • Europatage im Nationalrat: Die Bundesregierung verpflichtet sich, dem Parlamentspräsidium die Wiedereinführung von Europadiskussion im Plenum des Nationalrates vorzuschlagen und dabei auch die Einbeziehung und die Ermöglichung des aktiven Rederechts von österreichischen Mitgliedern des Europäischen Parlaments bzw. von Mitgliedern der EU-Kommission anzuregen.

Reform der europäischen Institutionen

  • Die Bundesregierung begrüßt, dass der Nationalrat und der Bundesrat im Sinne der österreichischen Rechtstradition der parlamentarisch-repräsentative Demokratie den Verfassungsvertrag und den Vertrag von Lissabon ratifiziert haben und damit die Richtung für die Debatten um die notwendigen Reformen der europäischen Institutionen vorgegeben haben. Die Bundesregierung wird sich weiterhin auf europäischer Ebene und in enger Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern für eine vollständige Ratifikation des Vertrags von Lissabon durch alle EU-Mitgliedstaaten sowie für ein rasches Inkrafttreten des Vertrages einsetzen.
  • Die Bundesregierung verschweigt nicht, dass der Vertrag von Lissabon die Europäische Union zwar handlungsfähiger, demokratischer und transparenter macht, weitere Reformen, wie dies die internationale Finanzkrise bewiesen hat, jedoch erforderlich sind. Die Bundesregierung wird sich an der Ausarbeitung und Umsetzung dieser notwendigen künftigen Reformschritte im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und auf Basis der solidarischen Mitverantwortung in der Europäischen Union konstruktiv und aktiv einbringen.
  • Bürgernähe, Transparenz und demokratische Legitimation sind wesentliche Voraussetzungen für eine Unterstützung des Integrationsprozesses durch die Bevölkerung. Daher soll bei der Weiterentwicklung des Rechtsbestandes der EU insbesondere auf die Verwirklichung des Subsidiaritätsprinzips Bedacht genommen werden. Auch aus diesem Grund setzt sich Bundesregierung für ein rasches Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ein, mit dem das Subsidiaritätsprinzip gestärkt und Bürgernähe, Transparenz und demokratische Legitimation im Mittelpunkt stehen.
  • Die Bundesregierung wird sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, das Instrument einer europaweiten Volksabstimmung über künftige EU-Grundlagenverträge einzuführen und in Kooperation mit allen europäischen Partnern die dafür notwendigen rechtlichen nationalen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Koordination der österreichischen Europapolitik

  • Die Koordination der österreichischen Europapolitik erfolgt durch das BMeiA in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt sowie in Kooperation mit den jeweils sachlich zuständigen Bundesministern.
  • In Fragen der europäischen Gesetzgebung, in denen das Europäische Parlament ein Mitentscheidungsrecht hat und zur Vorbereitung von Europäischen Räten, EU-Regierungskonferenzen sowie Konventen werden die zuständigen österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments eingebunden. Das BMeiA wird beauftragt, einen Vorschlag für die Intensivierung der Koordination und Kooperation mit den österreichischen Mitgliedern des Europäischen Parlaments auszuarbeiten und dafür in einen Dialog mit den österreichischen Delegationsleitern im Europäischen Parlament zu treten.
  • Eine mittel- und langfristige Planung der Österreich zustehenden Positionen in den EU-Institutionen ist von ausschlaggebender Bedeutung für eine größtmögliche Effizienz in der Durchsetzung österreichischer Anliegen in den europäischen Entscheidungsprozessen. Die Bundesregierung wird daher eine aktive Personal- sowie Aus- und Weiterbildungspolitik in den Institutionen und Organisationen der Europäischen Union fördern.

Soziale Marktwirtschaft als Kernprinzip der EU

  • Eine entscheidende Voraussetzung für eine wirtschaftlich starke, sozial gerechte und wettbewerbsfähige Europäische Union im 21. Jahrhundert ist der Erfolg einer gefestigten Wirtschafts- und Währungsunion und eines wertstabilen Euro, dessen Stärke auf enger Koordinierung der makroökonomischen Politik der EU-Mitgliedstaaten beruht. Die Bundesregierung sieht ihre Anstrengungen zu vermehrter Budgetdisziplin, die schon aus nationalwirtschaftlichen Gründen unverzichtbar ist, auch als Beitrag zum Erfolg der Wirtschafts- und Währungsunion, der Beschäftigungspolitik und der Weltstellung des Euro.
  • Die Bundesregierung wird die österreichische Konsolidierungspolitik in vollem Einklang mit den Vorgaben des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts der EU mit Nachdruck fortsetzen. Sie wird dabei insbesondere auf die Rückführung des gesamtstaatlichen Defizits und eine nachhaltige Senkung der Schuldenquote unter den Wert der Maastricht-Kriterien achten.
  • Die Bundesregierung nimmt aktiv und konstruktiv an den gemeinsamen europäischen Aktionen zur Stabilisierung der Finanzmärkte teil. Im Einklang mit den europäischen Partnern wird die Bundesregierung die bereits beschlossenen Maßnahmen rasch umsetzen, um den Finanzplatz Österreich zu sichern, das Vertrauen in die Märkte wieder herzustellen und den Bürgern die Sicherheit ihrer Spareinlagen zu gewährleisten.
  • Die Bundesregierung verfolgt dabei eine Politik der Stabilität und der Verantwortung, die den Märkten die notwendige Freiheit belässt und gleichzeitig die erforderlichen Aufsichts- und Regulierungsaspekte stärkt. Aufsicht und Regulierung haben mit der immer schnelleren Entwicklung der globalen Finanzmärkte nicht ausreichend Schritt gehalten. Dies hat zu einer großen Krise geführt, der nun aktiv durch ein gemeinsames und koordiniertes europäisches Vorgehen begegnet werden muss. Die Bundesregierung tritt für eine umfassende Regulierung ein, die für alle Bereiche des Marktes einen geordneten Wettbewerb sicherstellt und die Prinzipien der nachhaltigen sozialen Marktwirtschaft, Freiheit und Ordnung, gleichermaßen berücksichtigt.
  • Die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für mehr Arbeitsplätze, Wachstum und soziale Sicherheit ist das Kernanliegen der Bundesregierung. Die entschlossene Umsetzung der neu ausgerichteten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung bleibt daher ein wesentliches Ziel der Bundesregierung. Dies gilt insbesondere für die unter österreichischem EU-Vorsitz vereinbarten konkreten Zielsetzungen betreffend Jugendbeschäftigung, Unternehmensgründungen und Förderung des Mittelstands.
  • Die Bundesregierung wird sich für die Schaffung gemeinsamer EU-Mindeststandards in den Bereichen Beschäftigung und Soziales einsetzen. Die Bundesregierung wird dafür eintreten, dass sich die EU, die EU-Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf europäischer Ebene im Interesse eines Abbaus der hohen Arbeitslosigkeit verstärkt koordinieren.
  • Die Bundesregierung setzt sich für den verantwortungsvollen Umgang mit europäischen Steuergeldern ein. Im Vordergrund steht dabei die Erstellung eines sparsamen und verantwortungsvoll eingesetzten EU-Budgets, gleichzeitig muss darauf Bedacht genommen werden, die von der Europäischen Union zu übernehmenden Aufgaben mit ausreichenden Finanzmitteln auszustatten.
  • Die Bundesregierung setzt sich für eine nachhaltige Optimierung der Rückflüsse nach Österreich sowie für eine langfristige Lösung in der EU-Eigenmittelfrage ein. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung für besondere Schwerpunkte in den Bereichen Entwicklung des ländlichen Raumes bzw. Förderung zukunftsfähiger Projekte eintreten. Kein "Förder-Euro" darf in Brüssel liegen gelassen werden. Österreich soll weiterhin eine Spitzenposition bei der Entwicklung des ländlichen Raums einnehmen.

Klimaschutz und Energie

  • Die Bundesregierung verfolgt im Einklang mit den europäischen Partnern weiterhin entschlossen das Ziel, sei rasch wie möglich zu einer Einigung über das EU-Klimapaket zu gelangen. Die Bundesregierung wird dabei jedoch die Wahrung und den Schutz des Wirtschaftsstandortes Österreich engagiert vertreten.
  • Die Erreichung der beschlossenen Reduktionsziele bis zum Jahr 2020 bleibt für die Bundesregierung weiterhin unbestritten. Angesichts der aktuellen Finanzkrise und der abflauenden Konjunktur auch in Europa wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene bei der Festlegung der Instrumente zur Erreichung dieser Ziele für einen notwendigen Ausgleich einsetzen, der der österreichischen Industrie ihre Wettbewerbsfähigkeit sichert und den heimischen Wirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt schützt.

 

 

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