Brauer wollen die Biersteuer kippen und schalten die EU-Kommission ein - OÖN
LINZ/WIEN. Jährlich rund 200 Millionen Euro an Biersteuer liefert die österreichische Brauwirtschaft an den Fiskus ab. Die Berechnung der Abgabe orientiert sich am Stammwürzegehalt des Bieres, es sind bis zu 24 Euro je Hektoliter oder 24 Cent je Liter.
Das sei viel zu hoch, klagen die Brauereien. Im Vergleich zum Wein, bei dem keine Verbrauchssteuer eingehoben werde, wirke die Bierabgabe wettbewerbsverzerrend, sagt Ernst Grafenhofer, Steuerexperte der Sparte Industrie der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Außerdem erschwere die hohe Besteuerung den Markteintritt für ausländische Brauereien, womit Österreich gegen das EU-Recht verstoße.
Grafenhofer hat eine schriftliche Anfrage gestellt, die der Welser EU-Parlamentarier Paul Rübig bei der EU-Kommission eingebracht hat. Nun erwartet sich die Brauindustrie, dass die EU Österreich zu einer Stellungnahme auffordert. Der nächste Schritt könnte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sein.
In Schweden abgeblitzt
Schon einmal sind aber die Kritiker der unterschiedlichen Steuerbelastung auf Bier und Wein abgeblitzt. Dies sei nicht diskriminierend, urteilte der EuGH. Doch Grafenhofer kritisiert die „für das österreichische Verbraucherverhalten ungeeignete Vergleichsmethode“ des EuGH. Damals wurde ein Liter Bier mit einem Liter Wein verglichen. Man müsse dies im Verhältnis 2:1 sehen, sagt Grafenhofer. Dann werde der große Unterschied in der Steuerbelastung deutlicher.
Ein Beispiel aus dem österreichischen Handel: Ein Liter Tafelwein ist um drei Euro zu haben, zwei Liter Bier kosten ebenfalls rund drei Euro. Die Biersteuer (inklusive daran anknüpfender Mehrwertsteuer) macht 58 Cent aus. Damit sei Bier wegen dieser speziellen Abgabe um 20 Prozent teurer als Tafelwein, was zweifellos das Verbraucherverhalten beeinflusse und damit wettbewerbsverzerrend sei, sagt Grafenhofer.
Die Biersteuer ist im Vergleich zu den Nachbarländern hoch. Die Abgabe beträgt mehr als das 2,5-Fache der deutschen. „Wir fordern eine Angleichung der Steuer an das Niveau von Deutschland“, sagt der Vorsitzende der Fachvertretung der Oberösterreichischen Nahrungs- und Genussmittelindustrie, Markus Liebl.
Radler wird wie Bier besteuert
Die Weinsteuer wurde vor vielen Jahren abgeschafft. Die Weinbauvertreter verteidigen diese Bevorzugung. „Es gibt tausende Weinbauern, die unter großer Konkurrenz und Auflagen stöhnen, aber nur wenige Brauereien“, sagt Gerald Kneissl, Leiter des Weinbau-Referats in der Landwirtschaftskammer Niederösterreich.
Der Weinbau-Vertreter in Oberösterreichs Bauernkammer, Heimo Strebl, führt den Steuervorteil darauf zurück, dass Wein ein landwirtschaftliches, kein verarbeitetes Produkt wie Bier sei. Er könne das Anliegen der Brauer nachvollziehen, es sollten aber nicht einzelne Produkte gegeneinander ausgespielt werden. Grafenhofer betont, dass es nicht um eine neue Weinsteuer, sondern eine niedrigere Biersteuer gehe.
Heftig kritisiert die Brauwirtschaft auch die Besteuerung von Radlern, der Mischung von Bier und Limonade. Ein Radler wird, obwohl er nur zu 40 bis 50 Prozent aus Bier besteht, gleich besteuert wie Bier. „Wir fordern, dass durch Herausrechnung des Zuckeranteils die Diskriminierung der Radler sofort beendet wird“, sagt Branchenvertreter Liebl.
Unterschiedliche Besteuerung
Besteuerung von Bier: Die Biersteuer beträgt bis zu 24 Cent pro Liter. Dazu kommen 20 Prozent Mehrwertsteuer auf den Gesamtpreis. Die durchschnittliche Steuerbelastung bei einer Halben Bier um 3,20 Euro beträgt 65 Cent.
Besteuerung von Wein: Es gibt keine Weinsteuer. Die Mehrwertsteuer beträgt 20 Prozent (zwölf Prozent bei Ab-Hof-Verkauf). Die Steuerbelastung bei einem Achtel Wein um 3,20 Euro beläuft sich auf 53 Cent.
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- Veröffentlicht am Freitag, 22. Juni 2012 09:51
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